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Rauchwarnmelderpflicht

12.07.2012 - Rauchwarnmelderpflicht!

Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz informiert:
Rauchwarnmelderpflicht in allen Altbauten und Neubauten!

Rauchmelder sind Lebensretter!

Ab 12. Juli 2012 müssen in allen Wohnungen Rauchwarnmelder installiert sein!

Informationen erhalten Sie bei Ihrer Feuerwehr!

Auszug aus § 44 Abs. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in der Fassung vom 04.07.2007:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.