09.02.2017 - Bürgerbefragung zur Fusion VG Hauenstein mit VG Annweiler
Medien-Info des Landkreises Südliche Weinstraße Nr. 049/2017 vom 06.02.2017
Gemeinsame Presseerklärung von
Bürgermeister Werner Kölsch, Verbandsgemeinde Hauenstein
Bürgermeister Kurt Wagenführer, Verbandsgemeinde Annweiler,
Landrätin Theresia Riedmaier, Landkreis Südliche Weinstraße.
Kommunalreform
Folgen für die Verbandsgemeinde Hauenstein und die Nachbarschaft
Auf Vorschlag von Bürgermeister Werner Kölsch fand ein Gespräch mit ihm, den Beigeordneten Frau Schenk, Herrn Wilde, Herrn Seibel, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Annweiler, Herrn Wagenführer und der Landrätin des Landkreises Südliche Weinstraße, Theresia Riedmaier, statt.
Die Vertreter von Hauenstein haben einen Auftrag ihrer Gremien, mit benachbarten Gebietskörperschaften, die von einer Neuzuordnung oder Auflösung der Verbandsgemeinde Hauenstein aufgrund der vom Land verfolgten Kommunal- und Verwaltungsreform betroffen sein könnten, Gespräche zu führen.
Herr Bürgermeister Kölsch berichtete über die Entwicklungen seit Sommer 2016, als die Landesregierung die Fusion der Verbandsgemeinde Hauenstein mit benachbarten (Verbandsgemeinde Dahner Felsenland/Verbandsgemeinde Rodalben) innerhalb des Landkreises Südwestpfalz einforderte, sowie über die bisher geführten Gespräche mit den benachbarten Gebietskörperschaften.
Er wies darauf hin, dass sich die Verbandsgemeinde Hauenstein und ihre Ortsgemeinden nicht grundsätzlich gegen die Auflösung der Verbandsgemeinde stellen. Es werde eine Bewertungsmatrix vorbereitet, die der Bürgerschaft und den Gremien Hilfestellung bei den bevorstehenden Entscheidungen bieten solle.
Als Erklärungstermin gegenüber der Landesregierung sei der 30.06.2017 genannt.
In seiner Bewertung der Rechtslage sieht Herr Bürgermeister Kölsch keine unüberwindlichen Hindernisse, eine Fusion der Verbandsgemeinde Hauenstein (oder Teile davon) mit der Verbandsgemeinde Annweiler zu verwirklichen, obwohl das entsprechende Landesgesetz eine Zuordnung über Landkreisgrenzen hinweg nur als Ausnahme zulässt. Herr Bürgermeister Wagenführer stimmte dieser Einschätzung nachdrücklich zu. Es gelte, die Ausnahmetatbestände auszuloten, wobei der Bürgerbefragung eine sehr hohe Bedeutung zukomme.
Alle Gesprächsteilnehmer sind in Übereinstimmung dahingehend, dass in diesem ganzen Prozess der Bürgerwille mit sehr hoher Priorität ge- und beachtet werden müsse.
Landrätin Riedmaier erklärt ihre Haltung:
Zunächst sei das geltende Landesgesetz ("Grundlagengesetz") zu achten, nach dem eine Zusammenlegung von Verbandsgemeinden über Kreisgrenzen nur in Ausnahmefällen möglich sei. Es seien auch die Interessen des benachbarten Landkreises Südwestpfalz zu betrachten.
Das Gesetz formuliere Ausnahmetatbestände. Als einen gewichtigen Faktor für einen Ausnahmetatbestand erachten die Gesprächspartner den Bürgerwillen.
Wenn die Bürgerschaft der Verbandsgemeinde Hauenstein ein klares Votum für eine Fusion mit der Verbandsgemeinde Annweiler abgebe, sei die Landesregierung gefordert, dieses zu beachten und ernsthaft in das weitere Verfahren einzubeziehen, woraus folgen könnte, dass eine Ausnahme erlaubt wird und wesentliche Teile der VG Hauenstein mit der Verbandsgemeinde Annweiler fusionieren könnten. In der Gemeinde Hinterweidenthal gibt es aus nachvollziehbaren Gründen wegen gewachsener nachbarlicher Strukturen eine starke Neigung zur Verbandsgemeinde Dahner Felsenland.
Sollte es so kommen, seien die Nachbarn willkommen in der Verbandsgemeinde Annweiler und im Landkreis Südliche Weinstraße.
Sehr wesentlich für den gesamten Prozess sei die Bürgerbefragung. Um zu möglichst klaren, eindeutigen Ergebnissen zu kommen, wird diese mit großer Ernsthaftigkeit und Konsequenz für den 07.05.2017 vorbereitet.
Zur Frage möglicher "Ausgleichszahlungen" erklärt die Landrätin ihren Standpunkt, der von den Gesprächsteilnehmern geteilt wird: Mit der KVR und der Forderung nach einer Fusion der Verbandsgemeinde Hauenstein mit Gebietskörperschaften der Nachbarschaft setzt das Land die Ursachen für möglicherweise notwendige Finanzströme zum Ausgleich von Vermögensnachteilen. Deshalb sei in erster Linie das Land in der Pflicht. Danach sei zu prüfen und zu bewerten, was entlang der Rechtslage an auszugleichenden Positionen noch offen ist. Diese Positionen wären in einem fairen Dialog gegenseitig auszuhandeln und zu leisten.