Ein aktueller Testnachweis kann durch einen beobachteten Selbsttest und eine Testung durch fachkundiges Personal erbracht werden. Die Testung darf beim Selbsttest maximal 24 Stunden und beim PCR-Test maximal 48 Stunden zurückliegen. Ein unbeobachteter Selbsttest ist ungültig. Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate unterliegen nicht der Testpflicht.
Auf der Seite www.corona.rlp.de finden Sie unter A–Z/Corona-Regeln eine Übersicht „Was ist neu ab dem 4. Dezember 2021“ (https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick).
Informationen zum aktuellen Stand in der Verbandsgemeinde finden Sie unter: https://www.vg-annweiler.de.