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Verschärfte Corona-Regeln

Ab sofort 3G in der Verwaltung


Ein aktueller Testnachweis kann durch einen beobachteten Selbsttest und eine Testung durch fachkundiges Personal erbracht werden. Die Testung darf beim Selbsttest maximal 24 Stunden und beim PCR-Test maximal 48 Stunden zurückliegen. Ein unbeobachteter Selbsttest ist ungültig. Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate unterliegen nicht der Testpflicht.

Auf der Seite www.corona.rlp.de finden Sie unter A–Z/Corona-Regeln eine Übersicht „Was ist neu ab dem 4. Dezember 2021“ (https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick).

Informationen zum aktuellen Stand in der Verbandsgemeinde finden Sie unter: https://www.vg-annweiler.de.