Bürgermeister Christian Burkhart gab bei der der Sitzung unmittelbar vorhergehenden Besichtigung des Trifelsbads die Inbetriebnahme des Schwimm- und Erlebnisbeckens am 17. Juni bekannt. Er bedauert sehr, dass der Kinderbereich erst später fertiggestellt werden kann. „Die Baufirma arbeitet aber mit Hochdruck am Abschluss der Außenanlage“, so der Verwaltungschef. Die offizielle Eröffnung des Bads erfolgt nach der Fertigstellung der gesamten Anlage.
Ferner wurde in der Sitzung die kommunale Katzenschutzverordnung thematisiert. Mit einer derartigen Rechtsverordnung können Gemeinden langfristig die Katzenpopulation kontrollieren und damit vorbeugenden Tierschutz leisten. Voraussetzung zum Erlass der Verordnung ist, dass den in bestimmten Gebieten freilebenden Katzen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Bislang lägen der Verwaltung aber keine konkreten Informationen über eine innerhalb der Verbandsgemeinde lebende Katzenpopulation sowie Meldungen entsprechender tierschutzrechtlicher Verstöße vor. Die Verwaltung hält den Erlass einer solchen Verordnung aufgrund der aktuellen Sachlage für nicht zulässig, bittet aber um direkte Anzeige von belastbaren Vorfällen bei der Ordnungsbehörde, damit diese gegebenenfalls aktiv werden kann.
Schließlich stellte die Firma IPR Consult aus Neustadt an der Weinstraße das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde vor. Es wird der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zur finalen Beurteilung vorgelegt und anschließend vom VG-Rat final beschlossen. Nach der Beschlussfassung wird das Konzept auf der Internetseite der Verbandsgemeinde vollständig veröffentlicht. Unter der Rubrik „Hochwasserschutz“ sind dort bereits jetzt erste Ergebnisse einsehbar.