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Startschuss für Förderprogramm

Balkonkraftwerke


Ein Teil des Programms beinhaltet eine Pauschalförderung, deren Höhe sich an der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune orientiert. Für die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels bedeutet das eine Mittelzuweisung aus der KIPKI-Förderung in Höhe von 491.000 Euro.

Ein Projekt, das mit dieser Förderung realisiert werden soll, ist ein kommunales Förderprogramm für die Neuanschaffung von Balkonkraftwerken. Insgesamt stehen dafür 50.000 Euro über die KIPKI-Förderung zur Verfügung. Bezuschusst wird die Anschaffung eines zu Wohnzwecken genutzten Balkonkraftwerks in Höhe von einmalig 100 Euro pro Haushalt. Auch Mieter können einen Förderantrag stellen. Dann ist jedoch bei der Antragstellung eine Einverständniserklärung des Vermieters mit einzureichen. Anträge können ab dem 1. August 2024 eingereicht werden. Das Rechnungsdatum des Balkonkraftwerks darf dabei nicht vor dem 1. Juli 2024 liegen.

Informationen zum Förderprogramm und die Förderrichtlinie finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels (https://www.vg-annweiler.de/buergerservice/klimaschutz-und-klimaanpassung/foerderung-balkonkraftwerke/).

Die Online-Antragstellung wird zum 1. August 2024 freigeschaltet. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Über das Förderprogramm können insgesamt 500 Balkonkraftwerke gefördert werden, nach dem Ausschöpfen der Fördersumme können keine weiteren Anträge bewilligt werden.

Durch das Förderprogramm möchte die Verbandsgemeinde die Energiewende aktiv voranbringen. Balkonkraftwerke bieten dazu eine gute Möglichkeit, denn die Anschaffungskosten sind im Vergleich zu einer herkömmlichen großen PV-Anlage gering. Außerdem können auch Mieter davon profitieren, da ein Balkonkraftwerk mit der Zustimmung des Vermieters auch in einer Mietwohnung installiert werden kann.

Mit einem Balkonkraftwerk kann auch auf kleiner Fläche regenerativer Strom erzeugt werden