Bild: Luftbildansicht Verwatrungsgebäude

Gossersweiler-Stein

Ergebnis der Ortsbürgermeisterwahl der Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein

Nachdem zu der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein kein gültiger Wahlvorschlag (keine gültige Bewerbung) eingereicht wurde, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters des Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein durch die Bürgerinnen und Bürger am 26. Mai 2019 nicht statt.

Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters des Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein erfolgt daher gemäß § 76 Abs. 1 i. V. m. § 53 Abs. 2 der Gemeindeordnung durch den Ortsgemeinderat Gossersweiler-Stein.


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