Bild: Luftbildansicht Verwatrungsgebäude

Wahl Ortsbeirat Sarnstall


Nachdem zu der Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers des Ortsbezirks Sarnstall kein gültiger Wahlvorschlag (keine gültige Bewerbung) eingereicht wurde, findet die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers des Ortsteils Sarnstall durch die Bürgerinnen und Bürger am 09. Juni 2024 nicht statt. 

Die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers des Ortsteils Sarnstall erfolgt daher gemäß § 76 Abs. 1 GemO i. V. m. § 53 Abs. 2 GemO durch den Ortsbeirat Sarnstall.


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