Nachdem zu der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Waldrohrbach kein gültiger Wahlvorschlag (keine gültige Bewerbung) eingereicht wurde, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Waldrohrbach durch die Bürgerinnen und Bürger am 9. Juni 2024 nicht statt.
Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Waldrohrbach erfolgt daher gemäß § 53 Abs. 2 GemO durch den Gemeinderat Waldrohrbach.