Bild: Luftbildansicht Verwatrungsgebäude

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt 

Annweiler am Trifels


Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Annweiler am Trifels findet am 10. November 2024 statt. Gewählt wird ausschließlich per Briefwahl. 

Wahlberechtigt sind

1. alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner,

2. alle Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben

a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

b) durch Einbürgerung

c) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder

d) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,

soweit sie jeweils am Tage der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes erfüllen. 


Gewählt wird ein Gremium aus 6 Personen. Weitere allgemeine Informationen zur Wahl erhalten Sie unter folgendem Link.


zurück