Grundstücksverkauf im Laufe eines Kalenderjahres; hier: Bedeutung bzw. Auswirkung auf das Mahnwesen

  • Leistungsbeschreibung

    Bei einem Grundstücksverkauf , der im Laufe eines Kalenderjahres getätigt wurde, ist maßgebend für die Grundsteuerveranlagung der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Dies bedeutet, dass die Zurechnung des Finanzamtes frühestens zum 01.01. des Folgejahres, erfolgt.

    Vereinbarungen, welche im Kaufvertrag getroffen werden, sind rein privatrechtlicher Natur und haben steuerrechtlich keinerlei Auswirkungen.

    Dies bedeutet, dass bei einem unterjährigen Verkauf ein Eigentümer eines Grundstückes noch für das gesamte verbleibende Jahr steuerpflichtig bleibt, sich aber privatrechtlich von dem Käufer die Restgrundsteuer zurückfordern kann.


    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung


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    - Verbandsgemeindekasse -
    76855 Annweiler am Trifels

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