Leistungsbeschreibung
1. Antrag
2. Führungszeugnis (Beleg-Art "0")
3. Auzug aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art "9")
4. Grundrißzeichnung,Nutzflächenberechnung der Gaststättenräume ggfs. Schnittzeichnung, Lageplan
5. Miet- bzw. Pachtvertrag, soweit Sie nich Eigentümer sind
6. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK). Sofern Sie an einem Unterrichtungsverfahren noch nicht teilgenommen haben, melden wir Sie hierzu an.
7. Gesundheitszeugnis (für alle Personen, die Speisen herstellen, behandeln, zubereiten oder servieren); zu beantragen bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt
8. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, zu beantragen beim Finanzamt
9. Abnahme der Getränkeschankanlage durch einen Sachkundigen nach § 16 Schankanlagenverordnung sowie Anzeige über die Beabsichtigte Inbetriebnahme (soweit nicht vom vorherigen Inhaber erstattet).
Bei Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes kann eine vorläufige Erlaubnis gemäß § 11 Gaststättengesetz (GastG) erteilt werden.
Die Gebühr für eine endgültige Erlaubnis gemäß § 2 GastG richtet sich nach der Betriebsgröße und Betriebsart der Gaststätte.