Anträge auf Lernmittelfreiheit bzw. Beantragung von Lehrmittelgutscheinen
Leistungsbeschreibung
Auskünfte zur Feststellung der Lernmittelfreiheit bzw. zur Beantragung von Lehrmittelgutscheinen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich III, eingeholt werden.