Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft
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Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungEine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft wird in Rheinland-Pfalz als Lebenspartnerschaft geschlossen.
Verfahrensablauf in Kürze:- Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft. Dies hat von den Erklärenden persönlich zu erfolgen.
- Prüfung der eingereichten Unterlagen
- Gebührenfestsetzung und Festlegung eines Termins zur Begründung der Lebenspartnerschaft
- Begründung der Lebenspartnerschaft
Weitere Informationen siehe Lebensgemeinschaft - BegründungAn wen muss ich mich wenden?Das Standesamt- Stadtverwaltung
- Verbandsgemeinde
- verbandsfreien Gemeinde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels* Nachweise zur Abstammung
- Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- Abstammungsurkunde
* Nachweise zur Person und zur Staatsangehörigkeit
- Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung über den Hauptwohnsitz mit Staatsangehörigkeit und Familienstand
- ggfls. Staatsangehörigkeitsausweis, Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher, Einbürgerungsurkunde
- Nachweis des akademischen Grades
* Nachweis über Vorehen und deren Auflösung
- Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung
* Nachweise über vorherige Lebenspartnerschaften und deren Auflösung
- Bescheinigung über die Begründung der Lebenspartnerschaft
- Lebenspartnerschaftsurkunde (soweit ausgestellt)
- Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftbescheinigung
* Nachweise für ausländische Staatsangehörige
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates über den Familienstand (Ledigkeitsbescheinigung, Familienstandsbescheinigung)
* ggfls. Lebenspartnerschaftsvertrag, sofern die vermögensrechtlichen Angelegenheiten durch Vertrag (notarielle Erklärung) geregelt wurdenRechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels* Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften (LPartG),
* Landesgesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (AGLPartG)