Gebäudeeinmessung
Leistungsbeschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Nur durch die zeitnahe Einmessung der Gebäude wird das Liegenschaftskataster aktuell gehalten und kann den Bedürfnissen der zahlreichen Nutzer gerecht werden.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Annweiler am TrifelsLeistungsbeschreibungGemäß dem Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm.) müssen alle Gebäude (auch z.B. Car-Ports u.a.) spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus eingemessen werden
Dies kann durch das Vermessungs- und Katasteramt oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfolgen.
Weitere Auskünfte erteilen die örtlichen Vermessungs- und Katasterämter.
siehe auch:An wen muss ich mich wenden?Vermessungs- und Katasteramt
Welche Gebühren fallen an?
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Gebäudeeinmessung werden Gebühren in Höhe von rund 1.100,00 Euro erhoben.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Annweiler am TrifelsRechtsgrundlageLandesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)