Hundean- / -abmeldung
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Anzeigepflicht ist in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.An wen muss ich mich wenden?
Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde. Näheres hierzu regelt die jeweilige Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung.
Anträge / Formulare
An-, Ab- und Ummeldeformulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Bemerkungen
Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage