Teilungserklärung abgeben

  • Leistungsbeschreibung

    Die Teilungserklärung ist eine Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Es können Sondernutzungsrechte an einzelnen Wohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen gebunden werden. Als Beispiel kann hier ein Mehrfamilienhaus angeführt werden, welches bisher einem Besitzer gehörte und in mehrere Eigentumswohnungen mit mehreren Teileigentümern aufgeteilt werden soll. Die Teilungserklärung und die dazugehörenden Urkunden werden beim Grundbuchamt verwahrt.

  • Voraussetzungen

    • Abgeschlossenheitsbescheinigung muss vorhanden sein. Diese muss bereits vorab beantragt werden.
    • Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt sein.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Abgeschlossenheitsbescheinigung
    • Teilungsplan
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Gesetz über Kosten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG).

  • Rechtsgrundlage

  • Bemerkungen

    Die Teilungserklärung ist Voraussetzung für die Anlage der Wohnungsgrundbücher.


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