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Förderung Balkonkraftwerke

Förderung Balkonkraftwerke

Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels fördert ab dem 01.08.2024 die Neuanschaffung von Balkonkraftwerken an zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Wohneinheiten. Gefördert werden nur Wohneinheiten, die sich auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels befinden.

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 100,00 EUR für ein Balkonkraftwerk je Wohneinheit.

Es können nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden. Mit einzureichen sind dabei folgende Unterlagen:

  • Kaufbeleg (Rechnungsdatum zwischen dem 01.07.2024 und dem 31.12.2024)
  • Kopie des Personalausweises als Adressnachweis
  • Nachweis über die Registrierung im Marktstammdatenregister
  • Foto der installierten Anlage
  • Bei Mietern ist zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters / Eigentümers der Immobilie beizufügen

Förderbedingungen, sowie Regelungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie, die im Downloadbereich heruntergeladen werden kann.

Die Registrierung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister können Sie unter folgendem Link vornehmen: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungsAssistentInfo?typ=1394.

Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Verwenden Sie hierfür nur das auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Antragsformular!

Das Förderprogramm wird durch das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz gefördert und ist mit einer Summe von 50.000 EUR ausgestattet. Sobald diese Gelder erschöpft sind, können keine weiteren Förderanträge bewilligt werden.


Dokumente:

Hinweis: Der Link zum Antragsformular wird erst zum 01. August 2024 freigeschaltet!

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